In den folgenden Ländern und Gebieten ist die Erstellung neuer Handelssignale oder Investitionen auf unserer Plattform für Handelssignale eingeschränkt:
Wohnsitzbezogene geografische Beschränkungen: Antragsteller, deren aktueller Wohnsitz in einem der nachstehend aufgeführten Länder oder Gebiete liegt, können kein neues FXTRADING.com-Konto eröffnen. Dieselben Standorte sind auch für das Veröffentlichen von Signalen als Signal Provider oder das Abonnieren als Investor über Social Trading gesperrt.
Die Vereinigten Staaten von Amerika und alle ihre Gebiete, einschließlich:
Amerikanisch-Samoa
Bakerinsel
Guam
Howlandinsel
Kingmanriff
Marshallinseln
Nördliche Marianen
Puerto Rico
Midwayinseln
Wake
Palmyra-Atoll
Jarvisinsel
Johnston-Atoll
Navassa
Amerikanische Jungferninseln
Kleinere abgelegene Inseln der Vereinigten Staaten
Weitere eingeschränkte Regionen:
Martinique
Belize
Provinz Ontario (in Kanada)
Nordkorea
Iran
Neuseeland
Russland
Ukraine
Staatsangehörigkeit und aktueller Wohnsitz: Mit Ausnahme von Afghanistan und Pakistan richten sich die vorstehenden Beschränkungen nach dem Land oder Gebiet, in dem der Antragsteller tatsächlich derzeit wohnt, und nicht allein nach seiner Staatsangehörigkeit. Ein Staatsangehöriger eines aufgeführten Ortes kann weiterhin einen Antrag stellen, wenn er tatsächlich an einem anderen Ort wohnt, an dem die Registrierung derzeit verfügbar ist, und einen anerkannten Nachweis dieser Wohnanschrift vorlegen kann. Beispielsweise kann ein US-Staatsangehöriger, der tatsächlich in Hongkong wohnt und einen anerkannten Nachweis einer Wohnanschrift in Hongkong vorlegt, im Rahmen des normalen Onboarding-Verfahrens einen Antrag stellen; die US-Staatsangehörigkeit allein macht den Antrag nicht unzulässig. Die endgültige Kontoeröffnung bleibt von der Adressprüfung, der zuständigen FXTRADING.com-Rechtseinheit, KYC, der Berechtigung und den aktuellen Onboarding-Anforderungen abhängig.
Afghanistan und Pakistan (seit 14. Juli 2026): Die Registrierung ist auch dann nicht verfügbar, wenn Staatsangehörigkeit, aktueller Wohnsitz oder registrierte Telefonnummer des Antragstellers mit einem dieser Länder verbunden sind.
Das Fehlen eines Landes in einer separaten Beschränkungsliste darf nicht als Bestätigung dafür gelten, dass eine Kontoregistrierung verfügbar ist. Auch die regionale Verfügbarkeit eines Produkts oder Programms bestätigt nicht die allgemeine Berechtigung zur Kontoeröffnung.
Einwohner dieser Orte können keine Handelssignale veröffentlichen oder in bestehende Signalanbieter investieren. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte über den Live-Chat an das Kundensupport-Team oder reichen Sie über das Service-Center ein Ticket ein.
Wichtiges Beispiel: Ontario ist als eingeschränkt aufgeführt. Eine andere kanadische Provinz wie British Columbia darf jedoch nicht allein deshalb als berechtigt bezeichnet werden, weil sie nicht aufgeführt ist. Für British Columbia oder jeden anderen nicht aufgeführten Ort hängt die endgültige Verfügbarkeit vom aktuellen Registrierungsprozess, der Verifizierung und den geltenden Anforderungen ab.
