Die Gewinnbeteiligung ist der Betrag, den Investoren für profitable Investitionen an Fondsmanager zahlen. Nach jedem Abrechnungszeitraum wird die Gewinnbeteiligung automatisch auf das Partner-Wallet des Fondsmanagers übertragen und kann für den Handel, Auszahlungen oder Übertragungen auf andere Handelskonten verwendet werden.
Beim Funds Management bezeichnen Performancegebühr, Gewinnbeteiligung und Profit Share dieselbe native Produktgebühr. Der Fondsmanager legt den Satz bei der Fondserstellung fest; der aktuelle Bereich beträgt einschließlich 0 % bis 50 %, wobei 0 % bedeutet, dass keine Performancegebühr erhoben wird. Nach der Fondserstellung kann der Satz nicht geändert werden. Siehe auch: Berechnung der Performancegebühr
Für Fondsmanager
Sie können die insgesamt verdienten Gebühren einsehen, indem Sie in Ihrem Kundenportal auf
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Für Investoren
Sie können Ihre Zahlungen der Gewinnbeteiligung überprüfen, indem Sie zu
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Hinweis: Der Fondsmanager legt den Satz der Performancegebühr beziehungsweise Gewinnbeteiligung ausschließlich bei der Fondserstellung fest. Der aktuell wählbare Bereich beträgt einschließlich 0 % bis 50 %; 0 % bedeutet, dass keine Performancegebühr erhoben wird, nicht dass keine anderen Gebühren oder Kosten anfallen. Nach der Fondserstellung kann der Satz nicht geändert werden.
Hinweis: Vor einer Investition sollte der Investor den aktuellen Fondseintrag, die anwendbaren Bedingungen und den erfassten Satz prüfen. Die Anzeige macht den Satz sichtbar, garantiert jedoch weder ein Anlageergebnis noch das Verständnis des Kunden. Für eine bestehende Investition gilt der dort erfasste Satz; gehen Sie nicht davon aus, dass eine spätere Anzeige oder der Satz eines neuen Fonds rückwirkend gilt.
Für einen anderen Satz der Performancegebühr beziehungsweise Gewinnbeteiligung muss der Fondsmanager einen neuen Fonds mit dem gewünschten Satz erstellen. Der Investor kann entscheiden, ob er in den neuen Fonds investiert.
